Landeshauptstadt Hannover
Stadtplanung / Flächennutzungsplanung
Planen und Stadtentwicklung
Rudolf-Hillebrecht-Platz
30159 Hannover
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die 222.Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans mit dem
Arbeitstitel: "östlich Weltausstellungsallee" wende ich mich
vollumfänglich.
Anhand der ausgelegten Unterlagen kann ich derzeit folgende Stellungnahme
abgeben:
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Ich habe
grundsätzliche Bedenken gegen die 222.Flächennutzungsplanänderung
"Östlich Weltausstellungsallee"
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Das
Expo-Konzept ist im Gegensatz zur Bauplanänderung ein auf das Umfeld
abgestimmtes und ausgewogenes Konzept. Die Bedeutung für den Kronsberg mit
den Naherholungsgebieten darf jetzt nicht derart nachteilig verändert
werden.
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Die
Änderungen der Bauleitpläne zu Gunsten einer Logistikfläche am Kronsberg
birgt enorme Risiken, die ausschließlich diesem Standort zuzuschreiben sind.
Versuche der LHH diese über Verträge zu minimieren, werden bei Misserfolg zu
enormen Auswirkungen für die Umwelt führen.
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Die Region
Hannover hat zusammen mit den angeschlossenen Städten ein
Logistikflächenkonzept 2020 entwickelt, um Schwerpunkt- und
Ergänzungsstandorte für Vorhaben über die jetzige Größenordnung hinaus zu
finden. Zum Anforderungsprofil gehörte u. a. eine Anbindung an mehr als einen
Verkehrsträger (multimodale Anbindung durch Straße, Schiene, Wasser- und
Luftwege). Der jetzige Standort wird in dem Konzept nicht erwähnt und wird
den Anforderungen auch nicht gerecht.
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Ich habe
gesundheitliche Bedenken durch den Wechsel der Bauleitpläne "Östliche
Weltausstellungsallee"
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Da ich ganz in der Nähe der geplanten Gewerbeansiedlung wohne, werden die
diffusen Emissionen, die durch den Betrieb entstehen werden (durch
Verladungsmanöver, durch rückstauende Liefer- und Entlieferverkehre, durch
stauende Mitarbeiterverkehre, durch messe- und eventbedingte Staus, die
Ausweichverkehre produzieren etc.), meine Lebensqualität beeinträchtigen. Meine
Gesundheit wird unverhältnismäßig stark gefährdet.
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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt einen Grenzwert (für PM
10) von 20 µg Feinstaub/m3 Luft. Der Jahresmittelwert für Feinstaub im Umfeld
des geplanten Gewerbegebietes wurde ebenso wenig ermittelt, wie der im
Bereich bestehender Distributionszentren von 110.000qm Hallengröße und
Verkehr. Ich befürchte durch den Betrieb Schädigungen an meinen Atemwegen.
Ich bin Asthmatikerin und befürchte eine Zunahme der gesundheitlichen
Probleme, die mit dem Asthma einhergehen.
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Stickstoffdioxid verursacht ähnliche gesundheitliche Schädigungen wie
Feinstaub. Durch den geplanten jährlichen Ausstoß von 1.768 Tonnen
Stickstoffdioxid sehe ich mein Grundrecht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit (Art. 2 GG) verletzt, zumal die Vorbelastung im gesamten
Untersuchungsgebiet bereits unzulässig hoch ist.
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Ich habe
Bedenken wegen zusätzlicher Licht und Lärmbelästigungen.
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Auch Lärm beeinträchtigt meine Gesundheit. Die Lärmprognose ist nicht
nachvollziehbar. Sie berücksichtigt die vorhandenen Lärmimmissionen aller
denkbaren Quellen und der verschiedensten Vorhabensalternativen nur
unzureichend oder gar nicht. Insbesondere unberücksichtigt blieb z.B. auch
eine spätere weitere Besiedelung des Kronsberges mit Folgegewerben (DHL
etc.).
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Durch die
Nivellierung des Hallengeländes kommt es zu einer deutlichen Erhöhung des
westlichen Geländeteiles um 4 Meter. Dadurch kommt es zu Lichteinwirkung auf
meine Wohnung die, die durch Fahrzeugscheinwerfer entstehen und nicht zu
verhindern sind.
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Ich habe
Bedenken wegen der negativen Beeinflussung des Landschaftsbildes.
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Durch die
bauliche Maßnahme entstehen erhebliche Einschnitte in das Landschaftsbild.
Diese lassen sich nicht durch Versuche der LHH mit Gründach und Photovoltaik kaschieren. Außerdem wird ein Erfolg dieser
Versuche bei der Verhandlung mit dem Errichter der Logistikhalle
angezweifelt.
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Eine 8
Meter hohe Lärmschutzwand würde ein Übel gegen ein anderes eintauschen. Diese
Wand darf bei ernstzunehmender Rücksicht auf das Landschaftsbild überhaupt
nicht in Frage kommen.
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Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist zu erwarten.
Dies wird auch im Umweltbericht (S. 23 f.) zutreffend beschrieben. Zu
ergänzen ist, dass diese Beeinträchtigung nicht nur für die Hang- und
Kuppenlagen des südwestlichen Kronsbergs erfolgt, sondern unmittelbar für den
nördlich an das Plangebiet angrenzenden Kattenbrookpark mit seinem
Aussichtspunkt. Dieser Park wird von den Bewohnern der angrenzenden
Siedlungen intensiv genutzt.
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Ich befürchte, dass neue Überlandleitungen oder neue Straßen oder
Straßenanbindungen gebaut werden müssen, die unseren bereits stark durch die
Messe, allerdings nur saisonal, geprägten Stadtteil weiter verschandeln
werden.
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Durch die geplante Photovoltaikanlage ohne Gründach wird die
Umgebungstemperatur um mindestens zu 2 °C steigen. Damit wird in die
Durchmischungszone der Luftströme eingegriffen. Wegen der starken
Wärme-Vorbelastung der Stadt Hannover, insbesondere im Sommer sind weitere
Beeinträchtigungen von Flora und Fauna damit sehr wahrscheinlich. Im übrigen
bezweifele ich, dass die bereits jetzt über Zuführung grünen Stroms
überlasteten Leitungen in der Lage sind, die produzierte Strommenge
aufzunehmen.
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Ich befürchte, dass sonstige Säugetierarten, wie z.B. Füchse, die im
benachbarten „Kattenbrookpark“ ihren Bau haben, ihre Jagd- und
Nahrungshabitate, verlieren und so aus ihrem Lebensraum vertrieben werden.
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Ich befürchte, die Flächen, die Fledermäusen als Jagd- und
Nahrungshabitat oder als Zwischenquartier im Frühjahr und Herbst dienen kann,
außer Acht gelassen worden sind.
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Ich nutze
den Kronsberg zur Naherholung.
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Der Erholungswert des Umlandes wird für mich erheblich eingeschränkt.
Durch die Versorgung der Gewerbegebiete werden täglich mehrere hundert
zusätzliche LKW und mehrere hundert PKW auf der Bundesstraße 6 und auch im
Anliegergebieten verkehren. Dass ein von der Stadt angedachtes vertragliches
Reglements über den Kaufvertrag möglich ist, halte ich aufgrund dessen, dass
wohl Nutzer und Investor nicht identisch als Vertragskaskade zu Lasten
Dritter für unmöglich. Bereits jetzt laufen die Verkehre im Stau-, Unfall-
oder Eventfall (TUI-Arena, EXPO-Plaza etc.) durch die Wohngebiete. Außerdem
ist mit einer erheblichen Steigerung von Lärm-, Licht- und Staubbelästigung
und -belastung zu rechnen.
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Ich befürchte, dass die Fällung von 417 Bäumen auf dem Gelände zu einem
erheblichen Verlust des „Gefühls“ des naturnahen Wohnens und somit der
Einschränkung der Lebensqualität der Menschen in den angrenzenden
Wohngebieten führt.
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Zudem meine ich, dass die als Ausgleichsflächen ausgewiesenen Gebiete
bereits als Ausgleichsflächen für andere Baumaßnahmen hier nicht zur
Verfügung stehen.
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Ich habe
gesundheitliche Vorbelastungen.
Folgende Vorerkrankungen liegen bei mir vor:
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Sie sollten eine individuelle und auf Ihre gesundheitliche Vorbelastung
beziehende Einwendung schreiben.
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Ich habe
Bedenken wegen der zusätzlichen Belastung des Gebietes durch Schadstoffe.
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Die Gutachten basieren auf Modelannahmen. So ist unklar, ob die
Wasserscheide das Grundwasser vor oder nach der Altlast ablenkt. Die
Modelrechnungen werden durch die Praxis geschlagen. Auf die praktischen Daten
während der Verdichtung vor der EXPO wird nicht oder nur unzureichend
zurückgegriffen. Grundwassersondierungen wurden am 21. März 2012 vorgenommen,
d. h. Monate nach Erstellung der Gutachten. Mir ist unklar, warum ich erst
ein Gutachten erstelle zur Ungefährlichkeit des Baus bezüglich des
Wasserhaushaltes und danach erst sondiere, wo das Wasser überhaupt
langfließt. Ich halte dies für fehlerhaft.
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Die Inhalte der Altlast Bemerode III sind weitestgehend unbekannt.
Bekannt sind leichte Kohlenwasserstoffe, Toluol…... Stoffe, die hochgradig
krebserregend oder –fördernd sind. Durch die bisherige Nutzung in Verbindung
mit der angedachten kleinteiligen Bebauung würden Einflüsse auf die Altlast,
derartige Stoffe über Grundwasser oder Deponiekörper auszuschwemmen,
vermieden. Dies ist bei einer großflächigen Versiegelung durch gewerbliche
Hallen unmöglich.
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Die Wechselwirkungen verschiedenster Schadstoffe miteinander sind
weitestgehend nicht bekannt. Für viele davon existieren keine Schwellenwerte.
Wegen der bestehenden Vorbelastung sind weitere Immissionen zu unterlassen.
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Ich habe
Kinder!
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Ich
befürchte eine zunehmende Gefährdung meiner Kinder auf ihren Schulwegen vor allem in der Emslandstraße, Am
Sandberge, Kattenbrookstrift und Brabeckstr. durch das sich erhöhende
Verkehrsaufkommen der Mitarbeiter-, Sprinter- und Lkw-Verkehre als Folge der
Ansiedlung des Logistikzentrums.
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Zu Messezeiten und bei Staus sind erhöhte Ausweichverkehre in den
Schulzeiten meiner Kinder zu befürchten, die deren Schulweg unsicherer
machen.
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Ich befürchte eine Gefährdung meiner Kinder die die IGS Kronsberg
besuchen, die in unmittelbarer Nähe nur 270 m von dem Logistikzentrum
entfernt liegt. Die Ansiedlung eines LZ mit diesen Ausmaßen ist aufgrund der
daraus resultierenden Lärm-, Feinstaubemissionen und Verkehrsbelastungen vom
1000 LKW und ca. 2000 Pkw sowie Wärmeabstrahlungen aus der Halle nicht zu vereinbaren mit dem
Schulleben und den Lernbedingungen für meine Kinder.
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Ich befürchte eine zunehmende Gefährdung meiner Kinder, die sich vor
allem nachmittags auf dem Weg von und zu der
Bezirkssportanlage des TSV Bemerode an der Wülferoder Str. befinden.
Dafür müssen die Kinder die Brabeck- und die Wülferoder Str. überqueren.
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Ich habe
Bedenken dass Naturschutzgebiete erheblich beeinträchtigt werden können.
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Der Erhaltungszustand dieses Lebensraumtyps, der in Niedersachsen und Deutschland
nach dem FFH-Bericht 2007 sowieso schon als unzureichend bewertet wird, wird
weiter vernachlässigt.
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Eine fachgerechte Ermittlung der nachteiligen Auswirkungen des
Bebauungsplans Nr. 1764 auf die feuchten Eichen-Hainbuchen-Mischwälder in der
Seelhorst hat noch nicht stattgefunden.
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Nach § 19 BNatSchG ist eine Schädigung im Sinne des
Umweltschadensgesetzes bei Vorkommen dieses Lebensraumtyps in der Seelhorst
in guter Ausprägung und mit guten Entwicklungspotenzialen ein günstiger
Erhaltungszustand zu sichern oder wiederherzustellen. Dies wird außer acht
gelassen.
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Ich habe
Bedenken bezüglich der Verstärkung des Klimawandels.
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Der CO2-Anstieg hat Auswirkungen auf das Mikroklima. Es kommt zu
Stauwirkungen im Windfeld, Nebenbildung und Temperaturänderungen in der
Region.
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Die CO2-Emissionen tragen durch den globalen Klimawandel auch zur
weltweiten Veränderung der Ökosysteme bei. Dies findet in den vorliegenden
Untersuchungen keine hinreichende Beachtung.
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Durch die geplante Änderungen ist ein Distributionszentrum im Betrieb an
dieser Stelle unvereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben zur langfristigen
Vermeidung und Verringerung schädlicher Umweltauswirkungen (Artikel 20 a
Grundgesetz und Klimaschutzziele der Bundesregierung, Artikel 2
Klimarahmenkonvention) sowie den europarechtlichen Vorgaben zur Vermeidung
von Versiegelung von Flächen. Das politische Ziel einer 80 bis 95 prozentigen
CO2-Reduktion bis 2050 wird unerreichbar.
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Ich habe
noch weitere sonstige Bedenken wegen der geplanten Bauplanänderung.
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Eine kleinteilige Besiedelung unterschiedlicher
Dienstleistungsunternehmen, Handwerkern und Gewerbetreibenden im Rahmen der
bestehenden Bauleitpläne hätte gegenüber dem Gewerbezentrum wesentliche
Vorteile: geringere Investitionskosten durch Nutzung der vorhandenen Straßen
und Ver- und Entsorgungsleitungen sowie des Baumbestandes, geringer
Schadstoffausstoß durch andere Verkehre in Menge, Art und Güte, geringe
CO2-Emissionen, hohe Effizienz, flexible Einsatzzeiten zum Ausgleich von
Lastschwankungen im Stromnetz, flexible Arbeitszeiten unterschiedlichster
Arbeitgeber, höhere Auslastung des ÖPNV, bessere Versickerung des Wassers auf
die Fläche, geringe Einflüsse auf Altlasten und Wasserhaushalte. Die
Alternativenprüfung ist auch hier mangelhaft.
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Gegen den
Bau des Gewerbezentrums habe ich noch weitere grundsätzliche Bedenken.
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Im Übrigen fehlen bis zu 40 Hortplätze im Stadtteil Kronsberg, einem der
kinderreichsten der Stadt, der an das Gewerbezentrum angrenzt. Hier wären die
Investitionen zum Schutz und im Interesse unserer Kinder sinnvoller
aufgehoben.
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Schädliche Umwelteinwirkungen auf ausschließlich oder überwiegend dem
Wohnen dienende oder dafür vorgesehene Gebiete sowie auf sonstige
schutzbedürftige Gebiete sollen soweit wie möglich vermieden werden. Dies besagt
§ 50 BImSchG, der bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen angewendet
wird. Bestimmte Abstände zwischen sich gegenseitig beeinträchtigenden
Nutzungen sollen eingehalten werden. Diese geplanten Abstände werden nicht
eingehalten. Das geplante Wohngebiet Kronsberg Süd wurde nicht zutreffend
berücksichtigt.
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Haben Sie wegen dem Grundwasserregime Bedenken?
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Entgegen der Aussage im Gutachten (IFS 2012, S. 14), dass eine Auswirkung
einer Grundwasserabsenkung auf die Vegetation voraussichtlich nicht zu erwarten
sei, da eine Absenkung von etwa 3 cm im Vergleich zu den bislang gemessenen
Schwankungen der Jahresminima von etwa 50 cm eher gering ausfalle, auch schon
die abgeschätzte Grundwasserabsenkung relevante negative Auswirkungen haben
könnte.
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Über die Grundwasserverhältnisse im Zentrum und im Osten des Waldes, also
im überwiegenden Teil der Seelhorst, sind die vorgelegten Zahlen insofern
allenfalls begrenzt, etwas auszusagen. Auch dort herrschen Waldgesellschaften
vor, die von geringen Grundwasserflurabständen abhängen. Die zentralen und
östlichen Teile des Waldes liegen bis zu ca. 7 m höher als der
Seelhorstgraben und werden stärker durch das aus Richtung Kronsberg
einströmende Grundwasser geprägt. Zwar ist nicht auszuschließen, dass durch
die Maßnahmen der Regenwasserrückhaltung am Kronsberg die von MULL &
LANGE (1992) in einer Worst-Case-Betrachtung ohne gegensteuernde Maßnahmen
prognostizierten Grundwasserabsenkungenin der Seelhorst ausgeblieben sind. Zu
berücksichtigen ist dabei auch, dass erhebliche Teileder in der
Modellrechnung von MULL & LANGE zugrunde gelegten Bebauung nicht
realisiert wurden. Die Aussage des Gutachtens (IFS 2012, S. 13), die
gemessenen Grundwasserpegel würden belegen, dass kein Absinken des
Grundwasserspiegels infolge der Kronsbergbebauung stattgefunden hat, kann
aber auf Grundlage der vorgelegten Daten nicht seriös getroffen werden.
Nachweisbar hat eine Verschlechterung der Wasserversorgung mindestens in
Teilen der Seelhorst stattgefunden.
Ich beanstande daher die in den Gutachten erhobenen Werte und befürchte
negative Auswirkungen, die nicht gutachterlich beschrieben worden sind.
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Ich
beantrage, mir die Baugenehmigung zuzustellen.
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Mit freundlichen Grüßen
Hannover,
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